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Impressum

Thomas Koch

Systemhaus

Birkenweg 4

71034 Böblingen

Email: Digikomm@gmail.com

Tel: +49 172 7122 512

 

USt.Id: DE 166 048 662

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Koch Systemhaus

                                                          Digikomm

 

 

§ 1 Geltung der Bedingungen:

 

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote des

 

Verkäufers.

 

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn

 

sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn zuvor ausdrücklich und

 

Schriftlich zugestimmt wurde.

 

 §2 Angebot:

 

Die Angebote des Verkäufers sind - auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.

 

 § 3 Preise:

 

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angebotenen enthaltenen Preisen 30 Tage ab Datum

 

gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.

 

 § 4 Lieferung:

 

1. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach Maßgabe der folgenden

 

Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

2. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der

 

Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

 

3. Bei vom Käufer gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarten Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese

 

vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.

 

4. Lieferung- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßigen Arbeitskämpfen hat der Verkäufer nicht zu

 

vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.

 

 § 5 Versand und Lieferbedingungen

 

1 Bei der Lieferung von Software bestimmt sich Lizenz und Nutzungsumfang gemäß den Lizenzbetimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.

 

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung:

 

1. Eine unvollständige Lieferung bzw. offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach

 

Ablieferung, versteckte Mängel nach deren Entdeckung innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen

 

Gewährleistungsanspruch, dem Verkäufer anzuzeigen. Ein verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche

 

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

 

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung und beträgt mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmung 12

 

Monate.Weiterreichend wird eine Vorteilsgarantie für 2 Jahren gewährt.

 

3. Der Verkäufer hat in allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung seiner Lieferung nach seiner Wahl unter Ausschluß

 

sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers nachzubessern oder Ersatz zu liefern.

 

Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen oder Fehlschlagen der Ersatzlieferung

 

nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

 

4. Die Firma Thomas Koch oder auch Digikomm haftet auschließlich

 

Für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

 

5. Macht der Käufer nach dem Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen von seinem Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung in angemessener Frist keinen Gebrauch, so kann der Verkäufer seinerseits vom Vertrag zurücktreten.

 

6. Schadensersatzansprüche aus unmöglich der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden

 

bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw.

 

Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

 

7. Für Schäden welcher Art auch immer sowie direkte und indirekte Folgeschäden durch Datenverlust, Systemausfall oder die Verwendung falscher Daten wird keine Haftung übernommen auch wenn dies durch einen Defekt oder Mangel an der Ware oder Dienstleistung verursacht wurde. Eine Funktionierende und Vollständige Datensicherung liegt immer in der Sorgsfaltspflicht des Kunden.

 

8. Für Software und Daten wird keine Gewährleistung eingegangen. Vielmehr gilt hier ein Haftungsauschluss. Da Daten auch durch Hardware oder Bedienungsfehler zerstört werden können. Der Kunde/ Auftraggeber ist für Regelmäsige Datensicherungen selbst verantwortlich.

 

Auch für Regelmäsige Überprüfung ob diese auch für eine Wiederherstellung der Daten geeignet ist und Die für die Sicherung Verwendeten Medien Fehlerfrei Funktionieren.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

 

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer, im kaufmännischen Verkehr aus jedem

 

Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren

 

vor {Vorbehaltsware}.

 

2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen. Veräußert der Käufer im

 

kaufmännischen Verkehr die gelieferte Ware mit Zustimmung des Verkäufers weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende

 

Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers bis zur Höhe des Wertes der

 

Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

 

3. Bei zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich

 

benachrichtigen.

 

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware

 

auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt -

 

soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

 

 

§ 8 Zahlung:

 

1. Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach deren Erhalt bar zu bezahlen. Bargeldlose Zahlung ist nur nach Vereinbarung

 

möglich. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer in diesen Fällen ausdrücklich vor. Die Annahme

 

erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und  Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

 

2. Die Abrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche

 

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer

 

ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.

 

 

§ 9  Rücktritt:

 

Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die

 

Kreditwürdigkeit, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach

 

Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

 

 

§ 10 Erfüllungsort:

 

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im Kaufmännischen Verkehr für beide Teile Böblingen.

 

 

§ 11 Gerichtsstand:

 

Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist

 

Böblingen.

 

 

§ 12 Anwendbares Recht:

 

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

Anwendung.

 

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz:

 

Kundendaten die Thomas Koch (Digikomm) oder einem Mitarbeiter bekannt werden werden vertraulich behandelt und nicht an dritte weitergegeben.

 

 

§ 13 Schlußbestimmungen:

 

1. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen

 

Bestimmungen.

 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder im Einzelfall, z.B. mangels

Kaufmannseigenschaft des Käufers, nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.

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